Der Film gibt Impulse für eine Diskussion und liefert Hintergrundinformationen. Der Tod als Strafform alter Kulturen bis zum Mittelalter wird ebenso dargestellt wie die ersten Versuche der Humanisten, diese infrage zu stellen und abzuschaffen. Der Film grenzt Selbstjustiz als Vergeltung oder Blutrache zur staatlichen Todesstrafe mit entsprechenden Strafgesetzen und Strafverfahren ab. Anhand der neuesten Menschenrechtsberichte werden die Todesstrafe und Hinrichtungsmethoden in einzelnen Staaten dargestellt. Dabei wird deutlich, dass es bei der Todesstrafe nicht nur um ?"Leben für Leben"? geht, sondern in einigen Ländern auch religiöse oder politische Vergehen zur Vollstreckung der Todesstrafe führen.
In einem filmischen Kapitel werden die Argumente der Befürworter der Todesstrafe hinterfragt. Ein weiteres Kapitel stellt die Argumente der Gegner der Todesstrafe dar, und es werden die christlichen Gebote und Sichtweisen ins Thema eingeführt. Der Film stellt im Infoteil Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 vor und erläutert das Verbot der Todesstrafe in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europarats. Die Unvereinbarkeit mit diesen Grundwerten und mit der Unantastbarkeit von Würde und Leben wird thematisiert.